Zu diesem Webinar gibt es eine Aufzeichnung.
Spirit News & Healing
Göttlicher Heilstrom- geistige Heilung
In Ausbildung & Workshops > Körper & Seele
- Ort: Live Online-Seminar
- Video-Preis: 69,95 € inkl. MwSt.
- Video-Dauer: 7 Stunden und 57 Minuten
- Sprache: Deutsch
- Ist mein Computer geeignet?
Öffne dich für geistige Heilung
Den Heilstrom Gottes über 7 heilsame Lektionen kennen lernen.
Wenn Sie derzeit akut krank sind oder krank waren. Wenn Sie Hilfe aus den heilströmen Gottes brauchen, dann können Sie die 7 heilsame Lektionen von mir und der geistigen Welt empfangen.
Ich ermögliche Ihnen fundiertes Wissen, langjährige Praxiserfahrungen darüber, wie ein Mensch die heilströme Gottes empfangen, aktivieren und anwenden kann und was es dabei zu brücksichtigen gilt.
Ich biete Ihnen eine Woche lang, tägliche Unterstützung und Verbundenheit in die geistige Welt und speziell in die göttlichen Felder der natürlichen Heilströme.
Sie lernen mit der geistigen Welt zu kommunizieren, Hilfe anzunehmen.
Mit dabei im Preis ist, für Sie persönlich, eine 30 min Einzelberatung, in der Sie persönliche Botschaften aus der geistigen Welt für Ihr Anliegen empfangen können.
Kleine Gruppe: max. 10 Personen
Die einzelnen Lektionen werden aufgezeichnet und können stets online abgerufen werden.
Heike Maurer
Ich bin weder Arzt noch Heilpraktiker! Meine Hilfe geschieht ausschließlich durch die geistige Kraft. Geistige Heilung ist keine Arbeit im ärztlichen Sinne, sondern ein spiritueller Vorgang. Es wird von mir keine Diagnose erstellt und ich besitze kein medizinisches Wissen.Notwendige medizinische Behandlung wird durch mein Tun nicht ersetzt.Ich aktiviere die Selbstheilungskräfte von Kranken in dem ich einen Raum herstelle in der Heilung ermöglicht wird. Dies geschieht ausschließlich auf geistigem Weg. Darüber hinaus lehre ich geistige Gesetze die zur Heilung führen können. Jede Person ist sich bewusst, dass sein Handeln in seiner Selbstverantwortung liegt.
Diese Information erfolgt gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 Az.:1 BvR 784/03